Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Juni 2025) für Unternehmen mit digitalen Produkten bedeutet (und was jetzt zu tun ist)
Stellen Sie sich vor, Sie wären von einem Tag auf den anderen von vielen digitalen Angeboten ausgeschlossen, nur weil diese nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Genau das erleben Menschen mit Behinderungen tagtäglich. Doch damit soll nun Schluss sein: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und stellt die digitale Welt auf den Kopf - zumindest für Unternehmen. Was genau kommt auf Sie zu und wie können Sie sich jetzt schon vorbereiten? Wir beleuchten die wichtigsten Punkte.

Stellen Sie sich vor, Sie wären von einem Tag auf den anderen von vielen digitalen Angeboten ausgeschlossen, nur weil diese nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Genau das erleben Menschen mit Behinderungen tagtäglich. Doch damit soll nun Schluss sein: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und stellt die digitale Welt auf den Kopf - zumindest für Unternehmen. Was genau kommt auf Sie zu und wie können Sie sich jetzt schon vorbereiten? Wir beleuchten die wichtigsten Punkte.

Das BFSG - Ein Gesetz für mehr digitale Teilhabe
Wen betrifft das BFSG konkret?
- Online-Händler (E-Commerce)
- Telekommunikationsanbieter
- Banken und Finanzdienstleister
- Verkehrsunternehmen mit digitalen Buchungssystemen
- Anbieter von E-Books und verwandten Diensten
- Hardwarehersteller (z.B. von Computern, Tablets, Smartphones)
Welche Anforderungen stellt das BFSG an die Barrierefreiheit?
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen sowohl visuell als auch akustisch wahrnehmbar sein, zum Beispiel durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos.
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss auch ohne Maus möglich sein, zum Beispiel per Tastatur. Auch die Bedienelemente wie Buttons oder Links müssen entsprechend gekennzeichnet und erreichbar sein.
- Verständlichkeit: Texte sollten in einfacher und klarer Sprache verfasst sein. Auch das Layout muss übersichtlich und logisch strukturiert sein.
- Robustheit: Der Code muss sauber und semantisch korrekt sein, damit er von Hilfsmitteln wie Screenreadern interpretiert werden kann.
Welche Pflichten haben Unternehmen?
- Hersteller müssen bereits vor der Markteinführung eines Produkts dessen Barrierefreiheit sicherstellen. Dazu gehören eine Konformitätsbewertung, eine CE-Kennzeichnung sowie eine entsprechende Dokumentation.
- Importeure und Händler müssen dafür sorgen, dass die Produkte den Anforderungen entsprechen und auch während der Lagerung und beim Transport keine Veränderungen vornehmen, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen.
- Dienstleister müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten, verständliche Informationen darüber bereitstellen und eventuelle Verstöße korrigieren bzw. melden.
Welche Übergangsfristen und Ausnahmen gibt es?
Was droht bei Verstößen?
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Mögliche Vertriebsverbote für nicht-konforme Produkte oder Dienste
- Überwachung durch Marktaufsichtsbehörden, die die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen anordnen können
Wie können sich Unternehmen jetzt vorbereiten?
- Bestandsaufnahme: Führen Sie ein Audit Ihrer aktuellen Websites, Apps und anderen digitalen Inhalte durch und ermitteln Sie den Handlungsbedarf.
- Schulungen und Updates: Informieren Sie sich regelmäßig über die Vorgaben und Richtlinien der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und schulen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.
- Regelmäßige Überprüfung: Etablieren Sie einen Prozess zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung Ihrer digitalen Angebote an die Barrierefreiheitsstandards.
- Einsatz von Hilfsmitteln: Nutzen Sie Hilfsmittel und Technologien, die Ihnen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit helfen, wie zum Beispiel Screenreader oder Kontrastprüfer.
- Inklusive Gestaltung: Berücksichtigen Sie die Prinzipien des inklusiven Designs von Anfang an bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.
Barrierefreiheit als Chance begreifen
- BVerbessertes SEO: Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen besser gefunden und bewertet, was zu einem besseren Ranking und mehr Sichtbarkeit führt.
- Erweiterung der Zielgruppe: Durch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen erschließen sich Unternehmen neue Marktpotenziale und Kundengruppen.
- Positives Image: Ein Engagement für digitale Inklusion trägt zur gesellschaftlichen Verantwortung bei und verbessert die Wahrnehmung bei Kunden und Stakeholdern.